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TÄTIGKEITSGEBIETE



Europäische Menschenrechtskonvention
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Ehe-, Konkubinats- und Scheidungsrecht; Erbrecht
Strafrecht
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Vertragsrecht
Markenrecht
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Arzt- und Haftpflichtrecht




Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet die Einhaltung eines internationalen Menschenrechtsschutzes, dem auch die Schweiz seit 28. November 1974 verpflichtet ist.

GEGENSATZ VON MACHT UND RECHT
Die Menschenrechte erfüllen im Gegensatz von Macht und Recht eine besondere Funktion. Macht ist primär das Recht des Stärkeren; Recht zügelt diese Macht im Interesse des Schwächeren. Die Europäische Menschenrechtskonvention sichert im modernen Staat dem einzelnen Menschen Entscheidungs- und Privatrechtsschutzbereiche, in welche selbst eine grosse Mehrheit in der Demokratie nicht eingreifen darf.



SCHUTZ VOR STAATLICHEN ÜBERGRIFFEN
Im Advokaturbüro Patrick A. Schaerz wird der alltägliche Kampf um ausreichend Freiraum für jeden Menschen gegen staatliche Übergriffe geführt. Mit der Möglichkeit, Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts an den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter zu ziehen, kann ein unabhängiger Entscheid ausserhalb der schweizerischen Gerichtsbarkeit erwirkt werden. Damit eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedoch Erfolg haben kann, sind besondere Voraussetzungen im schweizerischen Verfahren zu erfüllen. Im Advokaturbüro Patrick A. Schaerz werden deshalb alle Mandate von Beginn weg konstant auf die Einhaltung der Menschenrechte hin geprüft und nötigenfalls die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen Menschenrechtsverletzungen ergriffen.



RECHTSANWENDUNG IN DER SCHWEIZ
Praxisgemäss findet die Europäische Menschenrechtskonvention in der Schweiz insbesondere in den folgenden Bereichen Anwendung:

Recht auf Freiheit und Sicherheit im Strafverfahren
Recht auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit
Recht auf öffentliche, unabhängige und unparteiische Gerichte
Recht auf Anhörung und Urteilsfällung innerhalb angemessener Frist
Recht auf Achtung des Privat-, Familien- und Berufslebens
Recht auf Achtung des Briefverkehrs (praxisgemäss von inhaftierten Personen)
Recht auf freie Meinungsäusserungsfreiheit, inklusive Informationsfreiheit
Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit



Strafrecht

Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz legt grossen Wert auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und der Verteidigerrechte. Besonders in Strafverfahren werden die Freiheitsrechte des Menschen oftmals in weitreichender Weise eingeschränkt. Deshalb ist es von grösster Bedeutung, als Gegenpol zur ausgeübten staatlichen Macht, die anwaltliche Kontrollfunktion zuzulassen. Der frühestmögliche Beizug eines Strafverteidigers kann für die betroffene Person einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben.



RECHTE IM STRAFVERFAHREN
Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz weist deshalb darauf hin, dass Verhaftete das Recht haben:
die Aussage zu verweigern oder nur in Gegenwart des Rechtsbeistandes auszusagen
jederzeit mit dem Anwalt oder der Anwältin seiner Wahl Kontakt aufzunehmen
auf richtige und vollständige Protokollierung der Aussagen zu bestehen
jederzeit (auch selber) ein Haftentlassungsgesuch zu stellen


PIKETT STRAFVERTEIDIGUNG
Durch unsere Aktivmitgliedschaft im Pikett Strafverteidigung (Telefon 01 - 201 00 10) leisten wir einen wichtigen Beitrag an all jene Personen, welche verhaftet wurden und infolgedessen schlagartig von der Aussenwelt abgeschnitten sind. Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung, dessen Mitglieder praktizierende Anwälte und Anwältinnen sind, welche regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.



VORGEHEN BEI VERHAFTUNG
Das Pikett Strafverteidigung ermöglicht praktisch jederzeit mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufzunehmen. Der Pikettanwalt nimmt sofort Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden auf und nimmt - soweit rechtlich möglich - Einsicht in die Akten. Verhaftete Personen werden vom Pikettanwalt besucht. Der Pikettanwalt klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft zulässig ist und vertritt die verhaftete Person auf deren Verlangen auch in einem allfällig erforderlichen Haftprüfungsverfahren.



OPFERHILFE
Oftmals hinterlassen Verbrechen Opfer, die vernachlässigt werden. Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz setzt sich deshalb für die Anliegen der Opfer ein und sorgt dafür, dass die erforderlichen Informations-, Schutz- und Beteiligungsrechte in Straf- und Zivilverfahren gewahrt werden.

Ehe-, Konkubinats- und Scheidungsrecht; Erbrecht

Ehe- und Konkubinatsverhältnisse sind wegen der engen persönlichen Verbindung von Mensch und Schicksal in einer sich fortlaufend schneller entwickelnden Gesellschaft einem konstanten Wandel unterworfen. Daraus ergeben sich in der Praxis vielschichtige Rechtsfragen und Streitigkeiten, die eine umfassende juristische Beratung bedürfen. In der Lösung der sich stellenden Rechtsfragen legt das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz grossen Wert auf die Gleichstellung der Partner und die Erarbeitung tragfähiger Resultate.



TRENNUNG- UND EHESCHEIDUNG
In Trennungs- und Ehescheidungsverfahren messen wir insbesondere der Wahrung von Kinderrechten grosse Bedeutung zu. Wegen der höchst persönlichen Natur der ehelichen Gemeinschaft oder des Konkubinatslebens streben wir einen schonenden Umgang mit den involvierten Parteien an, der sich aber nicht auf Kosten und gegen die Interessen der eigenen Klientenschaft auswirken darf.



ERBRECHT FÜR LEBENDE
Jeder Lebende bzw. jede Lebende wird irgendwann einmal mit dem menschlichen Tod konfrontiert. Jeder Todesfall löst unweigerlich eine Vermögensnachfolge aus. Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz leistet Beratung auf welche Art und Weise Vermögensnachfolgen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geregelt werden können. Eine vorausschauende und gewissenhafte Handlungsweise des Erblassers, insbesondere bei Vermögensnachfolge von Familienbetrieben, kann unliebsame Streitigkeiten unter Erben mit entsprechendem Vermögensverzehr des Nachlasses vermindern helfen. Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz vermittelt auch Beratung und Hilfe im Bereich passive Sterbehilfe (Patientenverfügung) und Freitodhilfe. Ferner leisten wir bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten Verstorbener Beratung und (prozessuale) Vertretung von betroffenen Angehörigen.



SCHWERGEWICHTE ANWALTLICHER BERATUNG UND VERTRETUNG
Güter- und erbrechtliche Planung
Ehe- und Erbvertrag
Eheschutzmassnahmen
Trennungs- und Ehescheidungsvereinbarung
Ehescheidung
Letztwillige Verfügung (Testament)
Willensvollstreckung
Vermögensverwaltung
Nationale und internationale Durchsetzung von vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen


Vertragsrecht

In zunehmendem Masse beeinflussen Gesetze und Vorschriften den privaten und beruflichen Alltag. Vertragliche Rechtsprobleme treten deshalb in allen Lebensbereichen auf. Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz leistet Beratung bei der Ausarbeitung und Überprüfung nationaler sowie internationaler Durchsetzung von Verträgen in den verschiedenen Rechtsbereichen, wie beispielsweise:
Miete
Leasing
Kauf
Darlehen
Arbeitsvertrag
Werkvertrag
Auftrag
Lizenzvertrag
Franchisingvertrag, etc.


Markenrecht

Die Marke als Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen war lange eine Domäne mittlerer und grosser Handelsunternehmen. Kleine Betriebe und Einzelunternehmen scheuten den Aufwand für Werbung und die Kosten eines Markenschutzes.

Im Zeitalter des Internets finden auch kleine Unternehmen kostengünstigen Zugang zum weltweiten Handel. In der Fülle des stetig wachsenden Marktangebots ermöglicht die Kennzeichnung des eigenen Angebots die unverzichtbare Unterscheidungsfunktion. Die Marke grenzt Waren und Dienstleistungen von einander ab und ermöglicht oder erleichtert gleichzeitig dem potentiellen Kunden die Wahl des richtigen Angebots.

Die Marke ist das
Aushängeschild für den Ruf und die Qualität
der angebotenen Waren und Dienstleistungen.

Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz leistet Beratung in allen Entscheidungsprozessen, welche von der Idee einer Marke bis hin zur Markenregistrierung reicht. Nationale bzw. schweizerische und internationale Markenhinterlegungen werden vom Advokaturbüro Patrick A. Schaerz in eigener Regie vorgenommen. Die Hinterlegung von nationalen Marken im Ausland erfolgt in Zusammenarbeit oder durch Vermittlung von spezialisierten Korrespondenzanwälten.

Die Tätigkeit des Advokaturbüros Patrick A. Schaerz umfasst unter anderem auch:
Erneuerungen, Verlängerungen von Markenregistrierungen
Übertragungen, Änderungen und Berichtigungen von Registereinträgen
Schutzausdehnungen, etc.





Arztrecht und Haftpflichtrecht

Das Arzt-Patienten-Verhältnis wirft vielschichtige und teilweise komplexe Rechtsprobleme auf. Gesetz und Gerichtspraxis regeln dieses umfassende Rechtsgebiet nur ungenügend und lassen in der Praxis viele Fragen offen. Arztrechtliche bzw. patientenrechtliche Fragen finden sich oftmals in verschiedenen Gebieten des Rechts. Zur anschaulichen Erläuterung der Vielschichtigkeit der Probleme werden den aufgeführten Rechtsgebieten einige Stichworte zugeordnet:

PRIVATRECHT
Arztvertrag, Haftung des Arztes für Behandlungsfehler und Verletzung der Aufklärungspflicht, Produktehaftpflicht des Arzneimittelherstellers, Organentnahme bei Lebenden und Verstorbenen, Persönlichkeitsrechtschutz, Versicherungsvertrag.

ÖFFENTLICHES RECHT
Spitalaufnahmevertrag, Haftung des Spitalträgers für mangelnde Organisation, Datenschutz, Gentechnologie, Artifizielle Reproduktion (künstliche Fortpflanzung), Organtransplantation, Leichenschau, Obduktion, Disziplinarrecht, Versicherung.

STRAFRECHT
Schweigepflicht des Arztes, Konsequenzen misslungener Eingriffe, Sterbehilfe (Patientenverfügung), Exhumierung.

Das Advokaturbüro Patrick A. Schaerz leistet mit Ausnahme des spezifischen Versicherungsrechts Beratung und Vertretung in allen vorgenannten Gebieten. Im Vordergrund steht die Haftung des Arztes für Behandlungsfehler und unterlassene oder unzureichende Aufklärung.



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